Nach oben

Unfallmerkblätter

Gasetransporte unterliegen dem ADR (Internationales Abkommen über den Transport von gefährlichen Gütern)

Bei Linde Gas Deutschland wird das neue ADR 2015 eingesetzt. Bitte beachten Sie dass bei Transporten, welche die in Kapitel 1.1.3.6. festgesetzten Freigrenzen überschreiten, - neu - als Beförderer dem Fahrer bzw. der Fahrzeugbesatzung die neu gestaltete "Schriftliche Weisung" (Unfallmerkblatt) mitgeben müssen:


  • Die Schriftliche Weisung bietet Hilfe bei unfallbedingten Notfallsituationen, die sich während der Beförderung ereignen können. Diese sind in der Kabine der Fahrzeugbesatzung an leicht zugänglicher Stelle mitzuführen (Kap. 5.4.3.1)
  • Diese Weisung ist vom Beförderer der Fahrzeugbesatzung vor Antritt der Fahrt in einer Sprache bereitzustellen, die jedes Mitglied lesen und verstehen kann. Der Beförderer hat darauf zu achten, dass jedes betreffende Mitglied der Fahrzeugbesatzung die Weisung versteht und in der Lage ist, diese richtig anzuwenden (5.4.3.2)
  • Vor Antritt der Fahrt müssen sich die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung selbst über die geladenen gefährlichen Güter informieren und die schriftliche Weisung wegen der bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden Maßnahmen einsehen (5.4.3.3)

Schriftliche Weisung (früher Unfallmerkblätter):


Ihre Ansprechpartner

Service-Hotline Transport: 089 201 958 723